Skip to main contentSkip to footer

Energieausweise

Der Energieausweis ist der Steckbrief für Ihre Immobilie und gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf eines Gebäudes. Ob Verkauf, Vermietung oder Sanierung – in vielen Fällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.

Wir erstellen für Sie verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Transparenz, Vergleichbarkeit und die richtige Entscheidung rund um Ihre Immobilie.

energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude

Bereits seit der Energieeinsparverordnung von 2007 (EnEV 2007) muss für Bestandsgebäude bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ein Energieausweis vorhanden sein. Dieser Ausweis muss jedem potenziellen Interessenten vorgelegt werden und ist spätestens bei Vertragsabschluss zu übergeben. Die Verpflichtung einen Energieausweis bereit zu halten wurde durch die EnEV 2014 stark verschärft. Der Verordnungstext wurde novelliert und somit müssen seit Inkrafttreten der EnEV 2014 bereits im Vorfeld Energieausweise vorliegen und die Energiekennwerte in Immobilienanzeigen angegeben werden.

Energieausweise für Nichtwohngebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, weil sich die Gebäudenutzung eines Nichtwohngebäudes oftmals stark von derer eines Wohngebäudes unterscheidet. Die internen Wärmegewinne in einem Bürogebäude sind wesentlich höher, zum Beispiel durch elektronische Geräte. Ebenfalls gibt es Unterschiede bei der Beleuchtung, Lüftung und eventuellen Kühlung des Gebäudes.

Man unterscheidet generell zwischen dem verbrauchbasierten Ausweis (Verbrauchsausweis) und dem bedarfsbasierten Ausweis (Bedarfsausweis).

Verbrauchsausweis: Wie viel Energie wurde anhand der letzten 3 aufeinanderfolgenden Verbrauchsabrechnungen für 1 m² Nutzfläche benötigt?

Bedarfsausweis: Wie viel Energie muss anhand berechneter Bedarfswerte für 1 m² Nutzfläche aufgewendet werden?

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

Welcher Ausweis ist der Richtige?

Verbrauchsausweise

– alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten

– alle Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977

– alle Nicht-Wohngebäude

Bedarfsausweise

– alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und 1 – 4 Wohneinheiten

Jetzt anfragen!

Sie interessieren sich für unsere Energieberatungs-Leistungen? Füllen Sie einfach das Formular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

    tienken_energieberatung

    Tienken – Energieberatung
    Zum Vorwerk 43
    28844 Weyhe